Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stand : 01.09.2008
Allgemeine Geschäftsbedingungen – individuell gebuchte Stadtrundfahrten / Stadtrundgänge
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Treffpunkt Leipzig und dem Besteller der touristischen Dienstleistungen kommt durch schriftliche Bestätigung unseres individuellen Angebotes zustande.
Die Zusendung unseres Angebotes an den Interessenten stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Die schriftliche Bestätigung unseres Angebotes kann per E-Mail, Fax oder per Brief erfolgen.
Innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang dieser Bestätigung bei Treffpunkt Leipzig senden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung mit dem Namen Ihres Gästeführers zu. Mit dieser Buchungsbestätigung ist der Bearbeitungsvorgang abgeschlossen.
Sollte die Bestellung / Bestätigung des Interessenten inhaltlich ( z.B. Termin, Uhrzeit, Treffpunkt, Art des Leistungsgegenstandes ) von unserem Angebot abweichen, so liegt darin eine neue Kundenanfrage. In diesem Fall wird ein neues Angebot von Treffpunkt Leipzig erstellt, welches wiederum vom Kunden zu bestätigen ist.
2. Vertragspartner
Durch die rechtsverbindliche Unterzeichnung unseres Angebotes wird der Unterzeichnende zum Vertragspartner und Ansprechpartner für Treffpunkt Leipzig.
Soll oder will der Unterzeichnende nicht selbst Vertragspartner werden, so hat dieser gesondert darauf hinzuweisen und den Namen sowie Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners bekannt zu geben.
3. Bezahlung
Die Bezahlung der gebuchten Leistung erfolgt bar vor Ort beim Gästeführer.
Soll die Bezahlung per Rechnung erfolgen, so ist dies vorab schriftlich zu vereinbaren. In diesem Fall ist auf der Angebotsbestätigung vom Kunden die exakte Rechnungsadresse und der Name des Rechnungsempfängers mitzuteilen.
Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Schuldnerverzug. Für anfallende Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
Bei einem Gesamtvolumen über 500,00 € ist Treffpunkt Leipzig berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen. Sollte dieser Betrag nach Fälligkeit nicht geleistet sein, so ist Treffpunkt Leipzig nach einmaliger Mahnung zum Rücktritt berechtigt.
4. Leistungen / Leistungsänderungen
Die vereinbarten touristischen Leistungen ergeben sich aus den Angaben im geschlossenen Vertrag.
Abweichende Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Änderungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Dienstleister nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen ( z.B. Einsatz eines anderen Gästeführers ).
Erhöhen sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger (z.B. Gastronomie, Busanmietung), so können diese dem Kunden berechnet werden. Die Preiserhöhung ist dem Kunden unverzüglich anzukündigen.
5. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Inanspruchnahme der gebuchten Leistung zurücktreten.
Der Rücktritt / die Stornierung ist bei Treffpunkt Leipzig schriftlich zu erklären.
Für die Kosten der Stornierung gelten folgende Staffelungen:
bis 30 Tage vor Termin : keine Stornokosten
bis 4 Tage vor Termin : 50 % der vereinbarten Kosten als Stornokosten
Stornierung 1 Tag vor Veranstaltung oder am Tag der Veranstaltung :
90 % der vereinbarten Kosten als Stornokosten
Bereits verauslagte Kosten für zusätzlich gebuchte Leistungen Dritter (z.B. Veranstaltungstickets, Eintrittsgelder, Beförderungsentgelte, Bewirtung) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ansonsten gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Leistungspartner.
6. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins, der Uhrzeit, des Ablaufes oder der Beförderungsart besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Treffpunkt Leipzig ein Umbuchungsentgelt erheben.
Die Höhe dieses Entgelt bemisst sich nach dem jeweils entstehenden Aufwand, beträgt jedoch mindestens 10,00 €.
7. Durchführung von Gruppentouren
Bei den Stadtrundgängen ist eine maximale Gruppengröße von 25 Personen zulässig. Bei größeren Gruppen ist ein zusätzlicher Gästeführer zu buchen oder es ist ein Aufpreis in Höhe von 20,00 € zu bezahlen. Es gilt die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer, nicht die im Vertrag bezeichnete Teilnehmeranzahl.
Bei den Rundfahrten richtet sich die Teilnehmerzahl nach der gebuchten Busgröße.
Die von uns beschriebenen Routen und vorgeschlagenen Abläufe können nicht zugesichert werden. Aus aktuellem Anlass (z.B. Baustellen, sonst. Verkehrsmaßnahmen, polizeilichen Sperrungen, Unwetter, Demonstrationen u.a.) oder aus erforderlichen organisatorischen Gründen können sich Programmänderungen oder Streckenänderungen ergeben.
Bei gebuchten Gruppen ist der Gästeführer verpflichtet, eine halbe Stunde am vereinbarten Treffpunkt auf die Gäste zu warten. Wenn wir bis dahin keine telefonische Rückmeldung vom Kunden bezüglich der Verspätung erhalten haben, darf sich der Gästeführer entfernen.
Im Falle der Verspätung besteht Anspruch nur auf die ursprünglich gebuchte Zeit. Sollte es dem Gästeführer zeitlich möglich sein, die Tour entsprechend den Wünschen des Kunden zu verlängern, so kann dies vor Ort vereinbart werden. Hierfür ist vor Ort mit dem Gästeführer ein Formblatt auszufüllen. Je halbe Stunde werden Kosten in Höhe von 30,00 € (für Fremdsprachenführungen 40,00 €) berechnet. Die Verlängerungskosten sind grundsätzlich bar vor Ort beim Gästeführer zu entrichten.
Bei den Rundfahrten ist eine Verlängerung grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Rundfahrt im kundeneigenen Bus durchgeführt wird.
Das Verzehren von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur nach vorheriger Absprache gestattet und muss im Vertrag gesondert aufgeführt werden. Für diesen Fall wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 20,00 € berechnet. Für entstehende Schäden haftet der Verursacher persönlich.
Das Mitbringen von Haustieren zu Rundfahrten ist ebenfalls nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung möglich.
8. Gewährleistung und Haftung
Treffpunkt Leipzig ist als Vertragspartner gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haftbar. Eine Sorgfaltspflicht besteht hinsichtlich der Auswahl und Kontrolle der Vertragspartner.
Für Fremdleistungen (z.B. Busanmietung, gastronomische Versorgung, Unterkünfte, Führungen in Museen oder öffentlichen Einrichtungen, Programmteile anderer Veranstalter) während der Touren übernimmt Treffpunkt Leipzig keine Haftung.
Werden Vertragsleistungen nicht erbracht, so kann der Besteller Abhilfe verlangen. Im Falle des Auftretens von Leistungsmängeln ist der Besteller verpflichtet, den Mangel unverzüglich bei Treffpunkt Leipzig unter 0341 / 149 78 79 anzuzeigen, damit der Mangel behoben werden kann.
Treffpunkt Leipzig haftet nicht für abhanden gekommenes Gepäck oder im Bus liegen gelassene Gegenstände.
9. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss übermittelten Daten dürfen für die weitere Betreuung des Kunden verwendet werden. Gewonnene Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben.
10. Wirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen keine Geltung beanspruchen oder unwirksam werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als solches bleibt hiervon unberührt.
11. Rechtswahl / Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Treffpunkt Leipzig findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Als Gerichtsstand wird Leipzig vereinbart.
Der Kunde kann Treffpunkt Leipzig nur an dessen Sitz verklagen.
Stand 01.08.2008
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- aktualisiert am 05.02.2012
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