AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Treffpunkt Leipzig – Stand: 01.07.2024
§ 1 – Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Treffpunkt Leipzig (nachfolgend – Veranstalter –) und deren Gästen. Unter Gästen sind sowohl die Besucher der vorstehend genannten Dienstleistungen als auch buchende Agenturen sowie andere Besteller zu verstehen. Vertragspartner wird dabei stets der die Dienstleistungen buchende Besteller (nachfolgend –Besteller -). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für individuell ge-buchte Stadtrundfahrten, Stadtrundgänge und alle angebotenen touristischen Dienstleistun-gen. Für vom Veranstalter durchgeführte öffentliche Stadtführungen und Stadtrundgänge sind die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend anzuwenden.
§ 2 – Vertragspartner
Vertragspartner auf Seiten des Veranstalters ist die Firma
Treffpunkt Leipzig,
Inhaber Mirko Seidel,
Gustav-Adolf-Straße 3,
04105 Leipzig.
Durch die rechtsverbindliche Annahmebestätigung des vom Veranstalter auf Grundlage der Anfrage des Bestellers unterbreiteten Angebotes durch den Besteller wird der Besteller zum Vertragspartner und Ansprechpartner für den Veranstalter. Soll oder will der Besteller nicht selbst Vertragspartner werden, so hat dieser gesondert darauf hinzuweisen und den Namen sowie Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners bekannt zu geben.
§ 3 – Anmeldung und Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Besteller der touristischen Dienstleistungen kommt durch schriftliche Annahmebestätigung des vom Veranstalter auf Grundlage der An-frage des Bestellers unterbreiteten Angebotes durch den Besteller zustande.
Die schriftliche Bestätigung des erhaltenen Angebotes des Veranstalters kann per E-Mail, Fax oder per Briefpost erfolgen. Innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang dieser Bestätigung beim Veranstalter sendet dieser eine Buchungsbestätigung mit dem Namen des Gästeführers zu. Erst mit dieser Buchungsbestätigung ist der Bearbeitungsvorgang abgeschlossen. Diese Buchungsbestätigung hat der Besteller bzw. an der Veranstaltung teilnehmende Gast zur Ver-anstaltung mitzubringen und zum Nachweis der Buchung vorzulegen. Sollte die Bestellung bzw. Annahmebestätigung des Bestellers inhaltlich (z.B. Termin, Uhrzeit, Treffpunkt, Art des Leistungsgegenstandes) von der ursprünglich gestellten Anfrage abweichen, so liegt hierin eine Aktualisierung der Anfrage. In diesem Fall wird der Veranstalter die aktualisierte Anfrage prüfen und bei Verfügbarkeit ein neues Angebot an den Besteller unterbreiten. Dieses ist dann wiederum schriftlich vom Besteller anzunehmen.
§ 4 – Bezahlung und Rechnungslegung
Die Bezahlung der gebuchten Leistung erfolgt in bar vor Ort beim vom Veranstalter eingesetz-ten Gästeführer oder per Rechnung. Die gewünschte Zahlungsweise hat der Besteller im Rahmen der schriftlichen Angebotsbestätigung festzulegen. Bei Zahlung per Rechnung fallen zusätzliche Kosten von 4,00 € pro zu erstellender Rechnung an. Soll die Bezahlung per Rech-nung erfolgen, hat der Besteller auf der schriftlichen Angebotsbestätigung die exakte Rech-nungsadresse und den Namen bzw. die Firma des Rechnungsempfängers mitzuteilen. Die Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung der vereinbarten Dienstleistung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Rechnung. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzli-chen Bestimmungen über den Schuldnerverzug. Für jede anfallende Mahnung wird eine Be-arbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. Bei einem Gesamtvolumen über 200 € ist der Veranstalter berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von zumindest 50% bei Vertragsschluss (§ 3) in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Anzahlung liegt im Ermessen des Veranstalters. Sollte dieser Betrag nach Fälligkeit nicht geleistet sein, so ist der Veranstalter nach einmaliger Mah-nung zum Rücktritt berechtigt.
§ 5 Leistungen / Leistungsänderungen
Die vereinbarten touristischen Leistungen ergeben sich aus den Angaben im geschlossenen Vertrag. Abweichende Leistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestäti-gung durch den Veranstalter. Der Veranstalter ist bei krankheitsbedingtem Ausfall eines Gäs-teführers befugt, personell umzudisponieren. Erhöhen sich nach Vertragsschluss nachweisbar und für die Vertragsparteien unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger (z.B. Gastrono-mie, Busanmietung), so können diese dem Besteller nachberechnet werden. Die Preiserhö-hung und deren Grund ist dem Besteller unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 – Widerrufsrecht
Da es sich bei den angebotenen Dienstleistungen um eine Freizeitgestaltung handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfindet, besteht nach § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Wider-rufsrecht. Der Besteller kann jedoch jederzeit unter den nachfolgenden Bedingungen zurück-treten.
§ 7 – Rücktritt / Stornierungskosten
Der Besteller kann jederzeit vor Inanspruchnahme der gebuchten Leistung zurücktreten bzw. den Auftrag stornieren. Der Rücktritt bzw. die Stornierung ist gegenüber dem Veranstalter schriftlich zu erklären. Für die Kosten der Stornierung gelten folgende Staffelungen:
- bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: keine
- bis 4 Tage vor Termin: 50 % der vereinbarten Kosten
- bis 2 Tage vor Termin: 75 % der vereinbarten Kosten
- Stornierung 24 Stunden vor Veranstaltung oder am Tag der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Kosten
Der Besteller hat jedoch die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens bzw. den Nachweis darüber, dass überhaupt kein Schaden entstanden sei. Bereits verauslagte Kosten für zusätzlich gebuchte Leistungen Dritter (z.B. Veranstaltungstickets, Eintrittsgelder, Beförderungsentgelte, Bewirtung) werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Ansonsten gel-ten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Leistungspartner. Gebuchte Touren finden bei jeder Wetterlage und auch an Feiertagen statt. Der Reisende kann vor Reisebeginn auf Grund einer Beeinträchtigung, Gefährdung oder erheblichen Erschwerung der Führung infol-ge von höherer Gewalt (z.B. Blitzeis, Kundgebungen, Demonstrationen, Sperrung von Plät-zen, Straßenblockaden etc.) vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall fallen keine Stornie-rungskosten an. Sollte der Veranstalter von selbigem Rücktrittsrecht infolge von höherer Ge-walt Gebrauch machen, wird seitens des Veranstalters ein Ausweichtermin für den Besteller bzw. Gast angeboten. Der Veranstalter wird jedoch – soweit dies tatsächlich möglich ist – die Tour den örtlichen und tatsächlichen Begebenheiten anpassen.
§ 8 – Umbuchungen
Ein Anspruch des Bestellers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Ter-mins, der Uhrzeit, des Ablaufes oder der Beförderungsart besteht nicht. Wird auf Wunsch des Bestellers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Veranstalter ein Umbu-chungsentgelt erheben. Die Höhe dieses Entgelts bemisst sich nach dem jeweils entstehen-den Aufwand und beträgt zwischen 10,00 Euro und 30,00 €.
§ 9 – Durchführung von Gruppentouren
Die Stadtrundgänge sind auf maximal 25 Personen angelegt. Bei größeren Gruppen ist ein zusätzlicher Gästeführer zu buchen oder es ist ein Aufpreis nach entsprechender Vereinba-rung zu bezahlen. Bei den Rundfahrten richtet sich die Teilnehmerzahl nach der gebuchten Busgröße. Bei Änderung der angemeldeten Personenzahl werden ursprünglich bestellte Zu-satzleistungen (z.B. Getränke oder Speisen) in der vertraglich vereinbarten Menge in Rech-nung gestellt.
Die von vom Veranstalter beschriebenen Routen und vorgeschlagenen Abläufe können nicht zugesichert werden. Aus aktuellem Anlass (z.B. Baustellen, sonst. Verkehrsmaßnahmen, polizeilichen Sperrungen, Unwetter, Demonstrationen u.a.) oder aus erforderlichen organisa-torischen Gründen können sich Programmänderungen oder Streckenänderungen ergeben. Abweichend von der vorgesehen Route kann zwischen den Gästen und dem Gästeführer einvernehmlich eine Routenänderung vereinbart werden. Bei gebuchten Gruppen ist der Gäs-teführer verpflichtet, 20 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf die Gäste zu warten. Wenn der Veranstalter bis dahin keine telefonische Rückmeldung vom Besteller bezüglich der Ver-spätung erhalten hat, darf sich der Gästeführer entfernen. Der vereinbarte Preis ist in diesem Fall durch den Besteller vollständig zu entrichten. Im Falle der Verspätung besteht Anspruch nur auf die ursprünglich gebuchte Zeit. Sollte es dem Gästeführer zeitlich möglich sein, die Tour entsprechend den Wünschen des Bestellers zu verlängern, so kann dies vor Ort schrift-lich vereinbart werden. Je halbe Stunde werden Kosten in Höhe von 25,00 € (für Fremdspra-chenführungen 35,00 €) berechnet. Die Verlängerungskosten sind grundsätzlich in bar vor Ort beim Gästeführer zu entrichten. Bei den Rundfahrten ist eine Verlängerung grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Rundfahrt im kundeneigenen Bus durchgeführt wird. Das Verzehren von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken während der Rundfahrt ist nur nach vorhe-riger Absprache gestattet. Für diesen Fall kann eine Reinigungspauschale in Höhe von 20,00 € berechnet werden. Für entstehende Schäden haftet der Verursacher persönlich. Das Mit-bringen von Haustieren zu Rundfahrten ist ebenfalls nur nach vorheriger, schriftlicher Verein-barung möglich.
§ 10 – Gewährleistung und Haftung
Der Veranstalter ist als Vertragspartner gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haftbar. Eine Sorgfaltspflicht besteht hinsichtlich der Auswahl und Kontrolle der Vertragspartner. Der Ver-anstalter verpflichtet sich zur Erbringung der vertraglich abgeschlossenen Leistung, kann je-doch nicht für Unterbrechungen oder Absagen der Touren aufgrund höherer Gewalt (z.B. Blitzeis, Gewerkschaftskundgebungen, Demonstrationen, Sperrung von Plätzen, Straßenblo-ckaden etc.) haftbar gemacht werden. Für Fremdleistungen (z.B. Busanmietung, gastronomi-sche Versorgung, Unterkünfte, Führungen in Museen oder öffentlichen Einrichtungen, Pro-grammteile Dritter) während der Touren übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Werden Vertragsleistungen nicht erbracht, so kann der Besteller Abhilfe verlangen. Im Falle des Auf-tretens von Leistungsmängeln ist der Besteller verpflichtet, den Mangel unverzüglich bei beim Veranstalter unter der Telefonnummer 0341/149 78 79 anzuzeigen, damit der Mangel beho-ben werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für abhanden gekommenes Gepäck oder im Bus liegen gelassene Gegenstände.
§ 11 – Datenschutz
Die im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss übermittelten Daten dürfen für die wei-tere Betreuung des Bestellers verwendet werden. Gewonnene Kundendaten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.
§ 12 – Vertragssprache / Rechtswahl / Gerichtsstand / Erreichbarkeit
Die Vertragssprache ist deutsch. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Besteller findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das ge-samte Rechtsverhältnis. Als Gerichtsstand wird Leipzig vereinbart. Der Besteller kann den Veranstalter nur an dessen Sitz (§ 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) verklagen. Der Besteller muss telefonisch mobil erreichbar sein, damit eventuelle kurzfristig hinsichtlich erforderlicher Ortsänderungen oder Ähnlichem Absprache getroffen werden
§ 13 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab 01. Juli 2024 in Kraft.

















